Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung

Rechtsanwälte Frank W. Engelbracht - Fachanwälte - Spezialisten im Verkehrsrecht

Fachanwälte für Verkehrsrecht | Berlin Spandau & Berlin Steglitz Zehlendorf und bundesweit

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Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB

Ihnen wird vorgeworfen Jemanden im Straßenverkehr verletzt zu haben?

Der Gesetzeswortlaut hierzu heißt:

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Fahrlässige Tötung § 222 StGB

Ihnen wird vorgeworfen Jemanden im Straßenverkehr getötet zu haben?

Der Gesetzeswortlaut hierzu heißt:

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Wichtig - machen Sie bitte keine Angaben gegenüber der Polizei, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben - Wichtig

Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Strafverfahren, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs stehen.


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Ihr Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht


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